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Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt allgemein innerhalb geschlossener Ortschaften?
Antwort: 50 km/h
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt in Deutschland grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Regel dient dazu, die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern zu erhöhen, da in Ortschaften dichter Verkehr herrscht und Unfälle schwerwiegendere Folgen haben können. Es gibt zwar Ausnahmen, beispielsweise niedrigere Limits in bestimmten Zonen (wie Spielstraßen oder Tempo-30-Zonen), aber die allgemeine Höchstgeschwindigkeit bleibt 50 km/h. Wenn kein anderes Verkehrszeichen etwas anderes anzeigt, müssen Sie sich immer an diese Geschwindigkeit halten.
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